Das Urteil aus Hessen zur Sitzverteilung nach d’Hondt ist ein Warnsignal. Es legt offen, was lange verdrängt wurde: der Wählerwille wird verzerrt. Wer das weiterhin als bloße Rechenfrage abtut, verkennt die politische Sprengkraft. Denn d’Hondt sorgt nicht für „Stabilität“, sondern für strukturelle Vorteile großer Parteien, da Stimmen einen unterschiedlichen Erfolgswert haben. Das widerspricht dem Grundprinzip demokratischer Gleichheit. Ein Wahlrecht, das Gewinner begünstigt und andere benachteiligt, ist kein neutrales Regelwerk, sondern ein Machtinstrument. Gerade auf kommunaler Ebene wiegt das schwer. Wenn ausgerechnet hier Wahlergebnisse rechnerisch „korrigiert“ werden, untergräbt es das Vertrauen in demokratische Verfahren dort, wo Bürger Politik direkt erleben. Demokratie beginnt in der Gemeinde. Besonders problematisch ist der Versuch, Funktionsprobleme kommunaler Räte über das Wahlrecht zu lösen, um sich so einen Vorteil zu erarbeiten. Wer meint, arbeitsfähige Mehrheiten ließen sich mathematisch erzwingen, handelt gegen die Wahlentscheidung der Bürger. Die Herausforderungen liegen nicht in zu viel Vielfalt in den Räten und einer lebendigen Demokratie, sondern in mangelhafter Ausstattung, überbordenden Aufgaben und fehlender finanzieller Verantwortung von Land und Bund. Das hessische Urteil entlarvt d’Hondt als falschen Ansatz. Ein modernes Kommunalwahlrecht muss den Wählerwillen unverfälscht abbilden und die Wahlgleichheit ernst nehmen. Alles andere schützt Machtstrukturen und Parteien am Rand nicht die Demokratie!