FDP fordert rechtmäßige Neuwahl eines Bezirksbeigeordneten im Bezirksrat West
Die FDP-Stadtratsfraktion Saarbrücken sieht nach der aktuellen Berichterstattung über den Ortsrat in Heusweiler dringenden Klärungsbedarf auch für den Bezirksrat West der Landeshauptstadt Saarbrücken.
Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, hat die Kommunalaufsicht beim Landesverwaltungsamt klargestellt, dass ein kommunales Gremium verpflichtet ist, einen stellvertretenden Ortsvorsteher zu wählen. Erfolgt dies nicht, liege ein Verstoß gegen die Wahlverpflichtung nach § 75 Absatz 1 des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vor und das Gremium handele rechtswidrig durch Unterlassen.
Eine vergleichbare Situation besteht nach Auffassung der FDP auch im Bezirksrat West in Saarbrücken. Dort wurde der bisherige Bezirksbeigeordnete abgewählt, ohne dass bislang ein neuer Stellvertreter gewählt wurde.
Die FDP-Stadtratsfraktion fordert daher die beiden größten Fraktionen im Bezirksrat West – SPD und CDU – auf, ihre politischen Streitigkeiten beiseitezulegen und im Interesse der Funktionsfähigkeit des Gremiums schnell eine rechtmäßige Lösung herbeizuführen.
„Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig. Kommunale Gremien müssen ihre vorgesehenen Funktionen vollständig besetzen. Parteipolitische Blockaden dürfen nicht dazu führen, dass gesetzliche Verpflichtungen ignoriert werden“, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Helmut Isringhaus.
Gleichzeitig fordert die FDP das Landesverwaltungsamt des Saarlandes als zuständige Kommunalaufsicht auf, die Situation im Bezirksrat West zu prüfen und gegebenenfalls klarzustellen, ob auch hier eine Verpflichtung zur unverzüglichen Neuwahl eines stellvertretenden Bezirksbürgermeisters besteht.
„Für die Bürgerinnen und Bürger muss sichergestellt sein, dass die kommunalen Gremien jederzeit rechtssicher und vollständig handlungsfähig sind“, so Isringhaus abschließend.