FDP Saarbrücken kritisiert Landesregierung für eigenmächtige Entscheidung zum Abriss des Finanzamtsgebäudes - Verkauf des Geländes an einen Investor und Neubau eines Bürogebäudes ist nur eine von vielen Optionen
Die FDP Saarbrücken wendet sich gegen den Abriss des Finanzamtes am Stadtgraben ohne erkennbares attraktives Folgekonzept. Dazu Dr. Helmut Isringhaus, Fraktionsvorsitzender der FDP-Stadtratsfraktion:
„Wir haben an verschiedenen Stellen in Saarbrücken das Problem, dass von der Landesregierung bei landeseigenen Immobilien Tatsachen geschaffen werden, ohne dass ein vernünftiges Konzept für die Zeit danach besteht. So war das auch mit dem Pingusson-Gebäude, das vom Kultusministerium verlassen wurde. Seitdem steht es seit zehn Jahren leer. Irgendwann soll es jetzt angeblich saniert werden. Die Landespolitik muss bei solchen Projekten endlich transparenter werden und die Bürger besser informieren.
Dass die Landesregierung dieses Grundstück vergolden möchte, ist verständlich, aber aus städteplanerischer Sicht sollte man offen an die Planung gehen. Neben der grundsätzlichen Frage nach einer zukünftigen Nutzung eines Neubaus an dieser Stelle, wäre auch eine zentrale Grünfläche denkbar. Es darf keine Denkverbote geben. Wir fordern einen Ideenwettbewerb für das Grundstück des Finanzamtes und seine Nachnutzung, nachdem der in diesem Fall fortschrittshemmende Denkmalschutz offenbar auf Weisung von oben wieder aufgehoben wurde. Dabei könnten Architekten ihre Gedanken dazu entwickeln und vorstellen. Danach sollte das Gebäude an einen Investor verkauft werden, der entsprechend der besten Idee aus diesem Wettbewerb den Auftrag erhält. Die Landesregierung und leider auch die Landeshauptstadt Saarbrücken sind von sich aus offenbar nicht in der Lage, hier für eine zentrale Stelle der Stadt zukunftsweisende Pläne zu entwickeln. Der Vorschlag, hier ein Bürogebäude zu errichten, ist zu kurz gesprungen, da es jetzt schon einen großen Leerstand an Büroflächen in der Innenstadt gibt. Für die Bürger ist in diesem Zusammenhang ärgerlich, dass es Privateigentümern von denkmalgeschützten Gebäuden schwer bis unmöglich gemacht wird, den Denkmalschutz aufzuheben und die öffentliche Hand immer wieder den Denkmalschutz aushebelt, wenn es ihr in den Kram passt.”