Gesetzesreform für Tempo-30-Zonen wird von FDP Fraktion Saarbrücken begrüßt. Flächendeckendes Geschwindigkeitslimit nicht möglich

Dr. med. Helmut Isringhaus

Im Zuge einer neuen Gesetzesreform erhalten die Kommunen in Deutschland mehr Spielraum in ihrer Verkehrspolitik. Dies ermöglicht es ihnen, Maßnahmen wie Tempo-30-Zonen, Radwege, Sonderfahrspuren für Busse oder E-Autos und Zebrastreifen einfacher umzusetzen. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett verabschiedet und muss nun noch von den Bundesländern in einer Reform der Straßenverkehrsordnung unterstützt werden. 

Dazu Dr. Helmut Isringhaus, Fraktionsvorsitzender der FDP Fraktion im Saarbrücker Stadtrat: “Die Bundesregierung kommt dem Wunsch vieler Gemeinden nach, das Aufstellen von Tempo-30-Schildern flexibler gestalten zu können. Das kann an manchen Stellen sinnvoll sein. 

Allerdings wird die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in den Städten nicht möglich sein. Die Regelgeschwindigkeit bleibt weiterhin bei 50 Kilometern pro Stunde, und die Kommunen müssen nach wie vor gute Gründe vorbringen, um davon abweichen zu können. Dennoch haben sie in Zukunft mehr Argumente zur Verfügung, um sinnvolle Veränderungen in der Verkehrsgestaltung vorzunehmen. 

Wichtig ist, dass die sinnvollen 30iger-Zonen auch mit einer intelligenten Ampelschaltung versehen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, kommt es zu stop-and-go und einer Verschlechterung der Abgassituation sowie zu einer Verlagerung des Verkehrs in Seitenstraßen, wenn die Nutzung von Hauptstraßen keinen zeitlichen Vorteil bringt.“