Konzeptvergaben - non plus ultra?

Heike Müller
Um bei einem Verkauf oder einer Verpachtung nicht jeglichen Einfluss auf die zukünftige Nutzung zu verlieren, hat die Verwaltung sich häufig des Mittels der Konzeptvergabe bedient. Dabei macht sie Vorgaben, die die Bewerber erfüllen müssen. Diese müssen dann Konzepte einreichen, wie sie die Anforderungen der Verwaltung umsetzen möchten. Die verschiedenen Konzepte werden nach Bewertung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Was gut gemeint war, entpuppt sich leider als Hemmschuh. So sind bei 2 Vergaben — Verkauf des Rhenania Gebäudes und Verpachtung des Saarstandes — die Entscheidungen schon lange getroffen, aber es geht gefühlt nicht weiter. Seit Mai 2022 wartet der Stadtrat auf die Vorlage eines Verkaufsvertrags für Rhenania und mit 2023 geht schon wieder ein Sommer ohne den beliebten Saarstand zu Ende. Da die Gespräche hinter verschlossenen Türen zwischen Verwaltung und Bewerbern geführt werden, können wir Freie Demokraten nicht sagen, wo die Probleme liegen, aber es stellt sich  die Frage, ob das gewählte Verfahren wirklich so sinnvoll ist, wenn es so langen Stillstand bedeutet. Bezogen auf die beiden aktuell laufenden Konzeptvergaben zum Verkauf der Häuser in der Nauwieser Straße und der Verpachtung des Tempels im Echelmeyerpark befürchten wir auch hier Hängepartien. Egal wie die Entscheidungen ausfallen, für uns ist es wichtig, dass die Bewerber auch das umsetzen, womit sie sich beworben haben. Für die Zukunft müssen Lehren gezogen werden, wie solche Verfahren beschleunigt werden können und welche Alternativen es gibt.