Saarbrücken muss Grundsteuerhebesätze anpassen - Änderung aufkommensneutral beschlossen

Hermann Simon

Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes mussten die Grundsteuerhebesätze, um aufkommensneutral für Saarbrücken zu sein, angepasst werden. Für die FDP-Fraktion war dabei wichtig, dass es zu keiner Mehrbelastung der Bürger insgesamt kommen darf, sondern die Änderung nur die Neubewertung der Grundstücke und Gebäude durch das Finanzamt für die Stadt auffängt. „Wir wissen, dass es schwer zu vermitteln ist, wieso eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze beschlossen wurde.  Dies war nötig, da es sonst durch die Änderungen bei der Grundsteuer zu Einnahmeeinbußen bei der Stadt gekommen wäre, die ohne Einschnitte auch bei den freiwilligen Leistungen, wie z.B. im Kultur- und Sportbereich nicht hätten aufgefangen werden können“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Hermann Simon. 

Insgesamt bedauern die Freien Demokraten das Verfahren. „Wir hätten uns ein anderes Bewertungsverfahren gewünscht, da es so auch zu Verschiebungen kommen wird, was für einige Bürger eine Mehrbelastung und für andere wiederum eine Einsparung bedeuten wird“, so Simon weiter. 

Da noch nicht alle Daten des Finanzamtes vorliegen, jetzt aber ein Beschluss für das kommende Jahr erfolgen muss, ist dies für die Freien Demokraten auch nur eine vorläufige Bewertung. „Wir werden nächstes Jahr schauen, wie sich die Zahlen entwickeln und sollte sich zeigen, dass die Einnahmen der Stadt steigen, werden wir wieder auf eine Reduzierung der Hebesätze drängen“, so Simon abschließend.