Stadt darf kombiniertes Ärztehaus- und Bankprojekt nicht blockieren
Der baupolitische Sprecher der FDP im Stadtrat, Dr. Helmut Isringhaus, kritisiert die ablehnende Haltung der Stadtverwaltung gegenüber einem privaten Investitionsvorhaben auf dem Gelände des ehemaligen Möbel-Martin-Standorts in Saarbrücken.
Geplant ist eine Kombination aus einem modernen Ärztehaus zur Stärkung der ambulanten medizinischen Versorgung sowie Büroflächen für eine bereits in Saarbrücken ansässige Spezialbank. Diese Bank unterhält keinen Publikumsverkehr und würde die Flächen ausschließlich als Verwaltungs- und Arbeitsstandort nutzen. Der Sitz des Instituts ist nicht zwingend an Saarbrücken gebunden und könnte bei fehlender Perspektive auch verlagert werden.
Dr. Isringhaus erklärt: „Hier geht es um ein Projekt, das gleich mehrere positive Effekte verbindet: bessere medizinische Versorgung, qualifizierte Arbeitsplätze und die Sicherung eines bestehenden Finanzdienstleisters am Standort Saarbrücken. Wer so ein Vorhaben ausbremst, setzt falsche Prioritäten.“
Das frühere Gebäude wurde bereits abgerissen, das Gelände liegt seit vielen Jahren brach. Eine neue Bebauung wäre daher nicht nur städtebaulich sinnvoll, sondern auch ein klares Signal für Investitionsbereitschaft. Voraussetzung ist allerdings eine Anpassung des Bebauungsplans – hierfür fehlt bislang offenbar die notwendige Bereitschaft der Stadt. “Wenn man so mit privaten Investoren umgeht, ist es kein Wunder, wenn sie sich nach anderen Orten für ihre Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen umschauen”, bedauert Dr. Isringhaus.
Aus Sicht der FDP ist es Aufgabe der Kommune, Planungsrecht weiterzuentwickeln, wenn Projekte mit erkennbarem Mehrwert daran scheitern. „Wenn eine Spezialbank ohne Publikumsverkehr hochwertige Arbeitsplätze sichert und gleichzeitig ein Ärztehaus die Versorgung stärkt, darf die Stadt nicht zum Bremsklotz werden. Im Gegenteil: Sie muss aktiv Lösungen ermöglichen“, so Dr. Isringhaus.
Die FDP fordert daher eine transparente Darstellung der Entscheidungsgründe sowie eine ergebnisoffene Prüfung mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses kombinierte Versorgungs- und Arbeitsplatzprojekt zu schaffen.